Mein Honorar für Psychotherapie bzw. Coaching
Meine Leistungen für Psychotherapie und Coaching sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne.
Das Honorar, das sich nach Dauer und Leistung des Termins handelt, ist im Anschluss an die Sitzung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Bei Zahlung mit Kreditkarte entsteht zusätzlich eine Gebühr von 2,75 %. In jedem Fall erhalten Sie von mir eine quittierte Rechnung.
Psychotherapie
In der ersten Sitzung bespreche ich mit Ihnen anhand Ihres Therapieziels, wie wir vorgehen. Wir erstellen gemeinsam einen Therapieplan, zugeschnitten auf Ihr Anliegen und Ihre Situation.
Für eine therapeutische Einzelsitzung berechne ich:
90,- € pro Stunde (60 min.)
(nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei)
- Telefonische Erstgespräche (bis max. 30 Minuten) sind kostenfrei.
- Hausbesuche sind im Einzelfall möglich, ebenso telefonische Beratungen.
- Elterngespräche außerhalb der Sitzungen der Kinder rechne ich mit dem o.g. Stundensatz ab, sofern die Dauer mehr als 15 Minuten beträgt.
Erstattungsmöglichkeiten für Psychotherapie
Je nach Tarif übernehmen bestimmte private Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen (anteilige) Therapiekosten bei Heilpraktikern für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung.
Gesetzliche Kassen dagegen übernehmen i.d.R. keine Behandlungskosten von Heilpraktikern, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Häufig besteht jedoch gemäß § 33 EStG die Möglichkeit, die Therapiekosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das kann der Fall sein, wenn eine Therapie ärztlich verordnet ist und die Kosten die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen.
Des Weiteren ergeben sich für Sie als Selbstzahler verschiedene Vorteile.
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Coaching
Mein Honorar für persönliches/berufsbezogenes Einzelcoaching liegt aktuell bei:
110,- € pro Stunde (60 min.)
Für Lern- und Prüfungscoaching für Schüler, Studenten, Auszubildende berechne ich:
90,- € pro Stunde (60 min.)
(jeweils aktuell gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit)
Erstattungsmöglichkeiten für Coaching
Das Honorar für ein Coaching ist keine erstattungsfähige Leistung durch eine Krankenkasse oder einen sonstigen Kostenträger.
Für Coachings mit einem beruflichen Zusammenhang (z.B. mit dem Ziel der Leistungssteigerung, des Auf- und Ausbaus sozialer Kompetenzen) können Arbeitnehmer die Kosten jedoch bis zu einem festgelegten Satz möglicherweise als Freibetrag steuerlich einbringen, den über diesen Betrag hinausgehende Anteil als Werbungskosten.*
Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gelten berufsbezogene Coaching-Kosten i.d.R. als Betriebsausgaben.
Lohnt sich die Investition?
Hier finden Sie Erfahrungsberichte /Referenzen zu meiner Arbeit:
Ausfallhonorar
Die Termine sind speziell für Sie reserviert. Falls Sie einen Therapie- oder Coachingtermin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen meinen vollen Stundensatz in Rechnung stelle.