FacebookTwitter

Erstattungsmöglichkeiten

Möglichkeiten der Kostenübernahme für Psychotherapie

Je nach Tarif übernehmen bestimmte private Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen (anteilige) Therapiekosten bei Heilpraktikern für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung.

Gesetzliche Kassen dagegen erstatten i.d.R. keine Behandlungskosten von Heilpraktikern, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Häufig besteht jedoch gemäß § 33 EStG die Möglichkeit, die Therapiekosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das kann der Fall sein, wenn eine Therapie ärztlich verordnet ist und die Kosten die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen.

Des Weiteren ergeben sich für Sie als Selbstzahler verschiedene Vorteile.

 

—————————

Steuerliche Absetzbarkeit von Coaching

Das Honorar für ein Coaching ist keine erstattungsfähige Leistung durch eine Krankenkasse oder einen sonstigen Kostenträger.

Für Coachings mit einem beruflichen Zusammenhang  (z.B. mit dem Ziel der Karriereförderung, der Leistungssteigerung, des Auf- und Ausbaus sozialer Kompetenzen) können Arbeitnehmer die Kosten jedoch bis zu einem festgelegten Satz möglicherweise als Freibetrag steuerlich einbringen, den über diesen Betrag hinausgehende Anteil als Werbungskosten.*

Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gelten berufsbezogene Coaching-Kosten i.d.R. als Betriebsausgaben.

 

*Gemäß § 9 Abs 1 Satz 1 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Abschnitt 33 Abs 1 Satz 1 LStR: Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
Ich freue mich darauf, Sie begleiten zu dürfen.
So erreichen Sie mich:
+49 89 74493272
+49 174 1660760
info(at)heilpraxis-pullach.de